BRAUCHEN BABYSITTER EINE VERSICHERUNG?
Im ersten Moment wissen sowohl Eltern als auch viele Kinderbetreuer selbst nicht, ob und welche Versicherung für Babysitter gesetzlich vorgeschrieben oder mindestens ratsam sind. Auch gilt es dabei die Frage zu klären, wer die Kosten für den Versicherungsschutz trägt.
Oftmals verursachen schon kleinste Unaufmerksamkeiten Sachschäden im Wert von mehreren hundert Euro.
Bevor es danach zu Streitigkeiten zwischen dem Babysitter und den Auftraggebern kommt, ist es auf jeden Fall von Vorteil solche Situationen schon gleich durch einen Versicherungsschutz abdecken zu lassen.
Eine Versicherung für Babysitter, die der Gesetzgeber zwingend vorschreibt ist die gesetzliche Unfallversicherung. Die für diese Versicherung anfallenden Kosten sind vom Arbeitgeber der angestellten Person zu tragen. Um Risiken zu minimieren, muss die Anmeldung des Babysitters bei der Unfallversicherung bereits innerhalb der ersten 7 Tage der Beschäftigung erfolgen. Mit diesem Versicherungsschutz ist der Angestellte auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz, sowie im Haushalt der Arbeitgeber, der gemeinhin den Arbeitsort darstellt, abgesichert. Wird entdeckt, dass der Auftraggeber diese Versicherung nicht für seinen Kindesbetreuer abschließt, dann ist ein Bußgeld bis hin zum Betrag von 2.500 Euro möglich. Diese Reglung gilt übrigens auch bei der Verpflichtung von Haushaltshilfen, Reinigungskräften und Au-Pair Mädchen.
Interessante Informationen hinsichtlich des Versicherungsschutzes für Kindesbetreuer findet man auch bei unterschiedlichen Online Portalen des Internet, die sich ausführlich mit diesen Themen auseinandersetzen. Ein sehr seriöses und informelles Portal ist SitterStadt Deutschland.
Eine weitere Versicherung für Babysitter, die sich auf jeden Fall rentiert ist eine private Haftpflichtversicherung. Diese deckt zum Beispiel am Arbeitsplatz durch Unfälle entstandene Schäden ab. Für den Abschluss dieser Versicherung ist der Kindesbetreuer selbst, oder im Falle der Minderjährigkeit des Babysitters, deren Eltern. Um rechtliche Probleme zu vermeiden ist es am besten Rückfrage mit dem Versicherungsunternehmen halten. Gleiches gilt für volljährige Betreuer, die bereits über Versicherungsschutz bei ihrem 1. Arbeitgeber verfügen. Manchmal kann der Schutz hier auch auf andere Arbeitsverhältnisse ausgedehnt werden.
Generell ist eine Versicherung für Babysitter also eine sehr nützliche Sache von der beide Parteien profitieren. Auch wenn viele Auftraggeber die zusätzlichen Kosten, besonders bei Angestellten die nur wenige Stunden im Monat beauftragt werden, vermeiden möchten. In diesem Sinne sollte man sich aber vor Augen halten, dass man dem Kindesbetreuer so auch eine beruhigende Sicherheit verschafft. Schließlich kann es bei der An- oder Abfahrt des Beschäftigten immer einmal zu Unfällen kommen. Der zu zahlende Betrag für die gesetzliche Unfallversicherung bewegt sich normalerweise unterhalb der Summe von zehn Euro im Monat. Es handelt sich also um eine vergleichsweise kleinen Betrag, der aber größere Schadenssummen abdeckt.
Im ersten Moment wissen sowohl Eltern als auch viele Kinderbetreuer selbst nicht, ob und welche Versicherung für Babysitter gesetzlich vorgeschrieben oder mindestens ratsam sind. Auch gilt es dabei die Frage zu klären, wer die Kosten für den Versicherungsschutz trägt.
Oftmals verursachen schon kleinste Unaufmerksamkeiten Sachschäden im Wert von mehreren hundert Euro.
Bevor es danach zu Streitigkeiten zwischen dem Babysitter und den Auftraggebern kommt, ist es auf jeden Fall von Vorteil solche Situationen schon gleich durch einen Versicherungsschutz abdecken zu lassen.
Eine Versicherung für Babysitter, die der Gesetzgeber zwingend vorschreibt ist die gesetzliche Unfallversicherung. Die für diese Versicherung anfallenden Kosten sind vom Arbeitgeber der angestellten Person zu tragen. Um Risiken zu minimieren, muss die Anmeldung des Babysitters bei der Unfallversicherung bereits innerhalb der ersten 7 Tage der Beschäftigung erfolgen. Mit diesem Versicherungsschutz ist der Angestellte auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz, sowie im Haushalt der Arbeitgeber, der gemeinhin den Arbeitsort darstellt, abgesichert. Wird entdeckt, dass der Auftraggeber diese Versicherung nicht für seinen Kindesbetreuer abschließt, dann ist ein Bußgeld bis hin zum Betrag von 2.500 Euro möglich. Diese Reglung gilt übrigens auch bei der Verpflichtung von Haushaltshilfen, Reinigungskräften und Au-Pair Mädchen.
Interessante Informationen hinsichtlich des Versicherungsschutzes für Kindesbetreuer findet man auch bei unterschiedlichen Online Portalen des Internet, die sich ausführlich mit diesen Themen auseinandersetzen. Ein sehr seriöses und informelles Portal ist SitterStadt Deutschland.
Eine weitere Versicherung für Babysitter, die sich auf jeden Fall rentiert ist eine private Haftpflichtversicherung. Diese deckt zum Beispiel am Arbeitsplatz durch Unfälle entstandene Schäden ab. Für den Abschluss dieser Versicherung ist der Kindesbetreuer selbst, oder im Falle der Minderjährigkeit des Babysitters, deren Eltern. Um rechtliche Probleme zu vermeiden ist es am besten Rückfrage mit dem Versicherungsunternehmen halten. Gleiches gilt für volljährige Betreuer, die bereits über Versicherungsschutz bei ihrem 1. Arbeitgeber verfügen. Manchmal kann der Schutz hier auch auf andere Arbeitsverhältnisse ausgedehnt werden.
Generell ist eine Versicherung für Babysitter also eine sehr nützliche Sache von der beide Parteien profitieren. Auch wenn viele Auftraggeber die zusätzlichen Kosten, besonders bei Angestellten die nur wenige Stunden im Monat beauftragt werden, vermeiden möchten. In diesem Sinne sollte man sich aber vor Augen halten, dass man dem Kindesbetreuer so auch eine beruhigende Sicherheit verschafft. Schließlich kann es bei der An- oder Abfahrt des Beschäftigten immer einmal zu Unfällen kommen. Der zu zahlende Betrag für die gesetzliche Unfallversicherung bewegt sich normalerweise unterhalb der Summe von zehn Euro im Monat. Es handelt sich also um eine vergleichsweise kleinen Betrag, der aber größere Schadenssummen abdeckt.